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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


der
Luca Fenu & Nicolas Fenu GbR
Lötzener Straße 14a
44793 Bochum
nachfolgend „Anbieter“ genannt


§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen der Luca Fenu & Nicolas Fenu GbR im Bereich mobiler Gastronomie, Catering und Eventbewirtung.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.


§2 Vertragsabschluss
Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung oder durch Leistungserbringung zustande.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen mindestens der Textform.


§3 Leistungsumfang
Art und Umfang der Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot.
Der Anbieter ist berechtigt, Produkte, Zutaten oder Materialien durch gleichwertige Alternativen zu ersetzen, sofern dies aufgrund von Verfügbarkeit, Lieferengpässen oder Qualitätsanforderungen erforderlich ist.
Abbildungen und Darstellungen dienen lediglich der Veranschaulichung.


§4 Preise und Zahlungsbedingungen


Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Preise.
Rechnungen sind, sofern nicht anders angegeben oder vereinbart, innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug fällig.

Der Anbieter ist berechtigt, Anzahlungen bis zu 100 % der Auftragssumme zu verlangen.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Mahnkosten und weitere Verzugsschäden bleiben vorbehalten.
Bis zur vollständigen Zahlung können weitere Aufträge oder Leistungen zurückgehalten oder abgelehnt werden.


§5 Stornierung


Stornierungen bedürfen der Textform.
Im Falle einer Stornierung werden folgende Ausfallkosten berechnet:
•    bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 25 % der Auftragssumme
•    bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Auftragssumme
•    bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75 % der Auftragssumme
•    weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichtdurchführung durch den Auftraggeber: 100 % der Auftragssumme
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.


§6 Höhere Gewalt


Kann die Leistung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, Pandemien, Streiks, Verkehrsstörungen, Unwettern oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen nicht oder nur eingeschränkt erbracht werden, haftet der Anbieter hierfür nicht.
Bereits entstandene Kosten und vorbereitete Leistungen sind vom Auftraggeber zu vergüten.


§7 Voraussetzungen am Veranstaltungsort


Der Auftraggeber stellt sicher, dass:
•    ausreichend Platz vorhanden ist,
•    der Standort sicher erreichbar ist,
•    sämtliche erforderlichen Genehmigungen vorliegen,
•    vereinbarte Strom- und Wasseranschlüsse verfügbar sind,
•    ein geeigneter Untergrund vorhanden ist.
Kann die Leistung aufgrund fehlender Voraussetzungen nicht erbracht werden, bleibt der Vergütungsanspruch bestehen.


§8 Wartezeiten und Verzögerungen


Wartezeiten oder Verzögerungen aufgrund organisatorischer Abläufe, verspäteter Einlasszeiten, fehlender Zufahrten oder sonstiger Umstände außerhalb des Einflussbereiches des Anbieters begründen keine Schadensersatz- oder Minderungsansprüche.
Wartezeiten gelten als Bestandteil der vereinbarten Einsatzzeit.


§9 Witterung und Veranstaltungsrisiko


Schlechtes Wetter, geringe Besucherzahlen oder sonstige äußere Umstände gehören zum allgemeinen Veranstaltungsrisiko des Auftraggebers und berechtigen nicht zur Minderung oder kostenfreien Stornierung.


§10 Strom- und Wasserversorgung


Der Anbieter haftet nicht für Ausfälle oder Störungen von Strom- oder Wasseranschlüssen, die durch den Auftraggeber oder den Veranstalter bereitgestellt werden.


§11 Fahrzeugbedingte Ausfälle


Die Leistungen werden teilweise mit historischen und technisch anspruchsvollen Fahrzeugen erbracht. Trotz regelmäßiger Wartung können technische Defekte oder Ausfälle nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Der Anbieter bemüht sich um eine angemessene Ersatzlösung. Ein Anspruch auf Ersatzfahrzeuge oder weitergehende Ersatzleistungen besteht nicht.


§12 Standplätze und Genehmigungen


Der Auftraggeber ist für sämtliche Genehmigungen, Auflagen und die Nutzbarkeit der Standfläche verantwortlich.
Kann die Leistung aus Gründen, die nicht vom Anbieter zu vertreten sind, nicht erbracht werden, bleibt der Vergütungsanspruch bestehen.


§13 Allergene und Inhaltsstoffe


Trotz größter Sorgfalt können Kreuzkontaminationen nicht ausgeschlossen werden.
Eine Haftung für allergische Reaktionen oder Unverträglichkeiten wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.


§14 Reklamationen


Offensichtliche Beanstandungen sind unverzüglich während der Veranstaltung mitzuteilen.
Spätere Reklamationen können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 24 Stunden nach Veranstaltungsende in Textform erfolgen.


§15 Bild- und Werberechte


Der Anbieter ist berechtigt, Foto- und Videoaufnahmen der Veranstaltung, der Speisen, des Fahrzeuges sowie des Standes für eigene Werbezwecke und soziale Medien zu verwenden.
Der Auftraggeber kann der Nutzung vor Veranstaltungsbeginn in Textform widersprechen.


§16 Haftung


Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Im Übrigen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt.
Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Umsatzausfälle, Produktionsausfälle, Hotelkosten, Reisekosten oder sonstige mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.


§17 Schäden durch Dritte


Für Beschädigungen, Diebstahl oder Vandalismus durch Gäste oder sonstige Dritte haftet der Auftraggeber, sofern diese Schäden nicht durch den Anbieter verursacht wurden.


§18 Exklusivität


Wurde eine exklusive Bewirtung vereinbart, verpflichtet sich der Auftraggeber, keine weiteren Pizza- oder vergleichbaren Speisenanbieter am Veranstaltungsort zuzulassen.


§19 Standortänderungen


Kurzfristige Änderungen des Standortes oder der Aufbaufläche sind dem Anbieter rechtzeitig mitzuteilen.
Hierdurch entstehende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.


§20 Mitgebrachte Speisen und Getränke


Für Speisen und Getränke, die durch den Auftraggeber oder Dritte bereitgestellt werden, übernimmt der Anbieter keine Haftung.


§21 Verlängerung der Einsatzzeit


Zusätzliche Einsatzzeiten oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet.


§22 Kein Anspruch auf bestimmte Fahrzeuge oder Mitarbeiter


Der Anbieter ist berechtigt, Personal, Fahrzeuge und Betriebsmittel nach eigenem Ermessen einzusetzen.


§23 Besucherzahlen und wirtschaftlicher Erfolg


Der Anbieter übernimmt keinerlei Garantie für Besucherzahlen, Umsätze oder den wirtschaftlichen Erfolg einer Veranstaltung.


§24 Zusatzleistungen


Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind, werden gesondert nach Aufwand berechnet.


§25 Rücktritt durch den Anbieter


Der Anbieter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn:
•    vereinbarte Anzahlungen nicht fristgerecht geleistet werden,
•    Sicherheitsbedenken bestehen,
•    behördliche Auflagen entgegenstehen,
•    falsche Angaben gemacht wurden,
•    der Veranstaltungsort ungeeignet oder nicht sicher zugänglich ist.
Bereits entstandene Kosten sind vom Auftraggeber zu ersetzen.


§26 Hausrecht und Sicherheit


Der Anbieter ist berechtigt, Personen vom Verkaufs- oder Arbeitsbereich zu verweisen, wenn diese den Betriebsablauf stören, Mitarbeitende beleidigen oder die Sicherheit gefährden.
Bei Gefahr für Personen oder Sachwerte kann der Betrieb jederzeit eingestellt werden.
Hieraus entstehen keine Schadensersatzansprüche.


§27 Beschädigungen


Beschädigungen an Fahrzeugen, Öfen, Arbeitsmitteln, Mobiliar oder Dekorationen, die durch Gäste oder Dritte verursacht werden, sind vom Auftraggeber zum Reparatur- oder Wiederbeschaffungswert zu ersetzen.


§28 Vorzeitiger Abbruch


Wird die Veranstaltung durch den Auftraggeber, den Veranstalter, Behörden, Sicherheitskräfte, Wetter oder sonstige äußere Umstände vorzeitig beendet, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Minderung der vereinbarten Vergütung.


§29 Aufrechnung


Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.


§30 Gerichtsstand und anwendbares Recht


Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Bochum.


§31 Salvatorische Klausel


Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

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